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Mit Kostenerstattungsverfahren

zur Therapie

Du bist gesetzlich versichert und möchtest eine Psychotherapie beginnen?

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Mit dem Kostenerstattungsverfahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten deiner Therapie. Im Prinzip ist es ganz einfach: Du stellst einen Antrag für das Kostenerstattungsverfahren an die Krankenkasse. Und sobald die Krankenkasse zustimmt, kann’s losgehen mit der Therapie. Wie funktioniert das alles? Lass uns das gemeinsam und Schritt für Schritt angehen.

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Warum brauchen wir überhaupt das Kostenerstattungsverfahren?

 

Kurz gesagt: Weil es sehr schwer ist, Psychotherapeut*innen mit freien Plätzen zu finden, die unkompliziert über deine gesetzliche Chipkarte abrechnen. Mit dem Kostenerstattungsverfahren kannst du eine Therapie bei Therapeut*innen in Privatpraxis machen. Approbierte Therapeut*innen “ohne Kassensitz” haben dieselbe Ausbildung absolviert und bieten daher dieselbe Therapie an wie Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Der einzige Unterschied ist die Art der Abrechnung.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen nämlich standardmäßig nur mit Psychotherapeut*innen mit Kassensitz ab. Die Zahl dieser “Kassensitze” ist begrenzt. Viele Therapeut*innen, die ambulant arbeiten möchten, eröffnen daher eine Privatpraxis, statt jahrelang auf einen Kassensitz zu warten. Kannst du nachweisen, dass dir keine zeitnahe Psychotherapie mit Kassensitz angeboten werden kann, ist die Therapie auch bei Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz möglich. Denn unzumutbare Wartezeiten gelten als Systemversagen. In diesem Fall ist es Kassenpatienten erlaubt, sich Behandlungsalternativen zu suchen.

 

Der Weg zum Kostenerstattungsverfahren ist im Grunde nicht allzu aufwändig, er erfordert aber die Initiative des Antragstellenden (du) sowie Geduld und Beharrlichkeit.

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Kostenerstattungsverfahren und Online-Therapie

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Gute Nachrichen: Auch Online-Therapie kann mit dem Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Dafür müssen allerdings die probatorischen Sitzungen in persona stattfinden. Für die ersten Kennenlerntermine müsstest du also in meine Berliner Praxis kommen. Danach können wir dann online weitermachen. Das ermöglicht dir, eine Psychotherapie zu machen, auch wenn du viel reist und viel unterwegs bist – oder wenn du lieber Therapie von deinem Zuhause aus machst. Perfekt für Digital Nomads und Vielbeschäftigte!

Das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen

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Der Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen ähnlich.  Vor dem Antrag machen wir bis zu vier probatorische Kennenlernsitzungen. Hier klären wir persönliche wie praktische Fragen, die für die Therapie relevant sind.

 

Damit das Kostenerstattungsverfahren bewilligt wird, ist es wichtig, dass wir die Probatorik in meiner Praxis in Berlin machen. Alle anderen zukünftigen Sitzungen können dann auch online stattfinden.

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Schnell zum Kostenerstattungsverfahren

Erster Schritt: Kontaktaufnahme mit Krankenkasse

 

Hast du dich entschieden, eine Therapie bei mir zu beginnen, geht’s los mit dem Antrag. Der erste Schritt ist schließlich immer der wichtigste: Am besten rufst du zuerst bei deiner Krankenkasse an und teilst mit, dass du eine Psychotherapie mit dem Kostenerstattungsverfahren machen willst. Dann kannst du gleich fragen, welche Unterlagen die Krankenkasse von dir möchte, um das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Manchmal möchte deine Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Probatorik prüfen, bevor wir mit der Probatorik beginnen.

 

 

Zweiter Schritt: Dokumentation der kontaktierten Psychotherapeut*innen

 

Schritt zwei: In der Regel möchte die gesetzliche Krankenkasse eine Liste von dir. Diese Liste dokumentiert deine Bemühungen, eine Therapie bei Therapeut*innen mit Kassensitz zu beginnen. Für die Liste kontaktierst du am besten acht bis zehn Psychotherapeut*innen mit Kassensitz und notierst Name, Adresse, Datum der Anfrage sowie das Ergebnis deiner Anfrage. Einige Krankenkassen bieten diese Liste auch als Vorlage an. Psychotherapeut*innen mit Kassensitz findest du in der Regel über die Ärztesuche der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes. Wohnst du in Berlin, wirst du bei der KV Berlin fündig.

 

 

Dritter Schritt: Psychotherapeutische Sprechstunde, Diagnose und Formular PTV-11

 

Während du die Liste machst und auf Nachrichten der kontaktierten Therapeut*innen wartest, kannst du gleich Schritt 3 angehen: Die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten

mit Kassensitz. Termine kannst du bequem online buchen, etwa über die Terminservicestelle. In der Regel wird man dir mitteilen, dass es dort leider keinen aktuellen Therapieplatz gibt. Aber trotzdem: Du erhältst dort deine Diagnose und das Formular PTV-11. Wichtig für die Therapie bei mir ist, dass das Formular Verhaltenstherapie empfiehlt und die Dringlichkeit der Behandlung vermerkt ist.

 

 

Deine Anfrage bei mir: Probatorik

 

Hast du deine acht bis zehn Absagen sowie die Diagnose und PTV-11 in der Hand? Du hast bereits mit deiner Krankenkasse gesprochen? Dann kannst du nun einen Termin zur Probatorik mit mir vereinbaren. Wir können direkt mit unseren Sitzungen beginnen. Beachte jedoch: Sollte deine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, müsstest du die Kosten für die Probatorik selbst tragen. Willst du dieses Risiko nicht eingehen, kannst du deine Krankenkasse auch vorab um die Bewilligung der Probatorik bitten. Während der Probatorik lernen wir uns kennen. Du entscheidest, ob du bei mir eine Therapie beginnen möchtest. Ich schreibe dann einen Bericht über deine Beschwerden und die Therapieziele. Dieser Bericht muss nun von neutralen Gutachtenden genehmigt werden. Außerdem kannst du in der Zeit beim Hausarzt einen Konsiliarbericht einholen. Spätestens jetzt schickst du alle Unterlagen an deine Krankenkasse. Sind Bericht begutachtet und Kostenerstattungsverfahren von der Krankenkasse genehmigt, kann es losgehen mit der Therapie.

Vor deiner Kontaktanfrage bei mir

 

1. Anruf bei Krankenkasse: Welche Unterlagen werden benötigt?

Tipp: Gleich mitteilen, dass schon Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktiert wurden.

 

2. Liste

8-10 Absagen von Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sammeln

 

3. Psychotherapeutische Sprechstunde

Formular PTV-11 mit Diagnose und Vermerk: Indikation Verhaltenstherapie & Dringlichkeit

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Dann: Deine Anfrage bei mir

 

4. Probatorische Sitzungen

Zum Kennenlernen in meiner Praxis in Berlin

 

5. Konsiliarbericht

Den holst du dir beim Hausarzt

 

6. Alle gesammelten Unterlagen an Krankenkasse schicken

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Jetzt: Start Therapie!

In meiner Praxis in Berlin oder online

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FAQ zum Kostenerstattungsverfahren

 

Wer übernimmt den Kontakt mit meiner Krankenkasse?

 

Das Kostenerstattungsverfahren muss von Klient*innen beantragt werden (und nicht von den jeweiligen Therapeut*innen). Der Antrag erfordert daher deine Initiative. Fragen können wir aber gerne gemeinsam durchgehen – etwa in den probatorischen Sitzungen. Auch die Therapeutin oder der Therapeut reichen bei der Krankenkasse einige Unterlagen ein, um ihre Qualifikation zu belegen.

 

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Meine Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt – was jetzt?

 

Bitte um eine Erklärung durch die zuständige sachbearbeitende Person und um die Erläuterung der gesetzlichen Grundlage. Ablehnungen beim ersten Versuch sind üblich. Häufig gibt es jedoch nach einem Widerspruch und weiterer Kommunikation gute Chancen auf die Übernahme.

 

 

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Ich wohne nicht in Berlin. Können wir trotzdem zusammenarbeiten?

 

Ja. Für den Antrag für das Kostenerstattungsverfahren müssen die probatorischen Sitzungen allerdings in meiner Praxis in Berlin stattfinden. Du müsstest also für die Probatorik – mindestens 2 Sitzungen – nach Berlin kommen. Alle zukünftigen Sitzungen nach dem Antrag können wir dann auch online durchführen.

 

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Kostenerstattungsverfahren und Therapie in Englisch – geht das?

 

Ja – viele meiner Klient*innen sind Internationals und wir kommunizieren auf Englisch. Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren ist aber eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

 

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Kann eine Sexualtherapie über die Kostenerstattungsverfahren durchgeführt werden?

 

Bei einer sexuellen Störung kann eine Verhaltenstherapie im Prinzip hilfreich sein. Es kommt auf den Einzelfall ab, inwieweit eine Störung gemäß ICD-10 vorliegt, die behandlungsbedürftig ist. Im ICD-10 finden sich zum Beispiel “sexuelle Funktionsstörungen” wie Erektionsstörungen, ausbleibende Lubrikation bei der Frau, “zu später” oder “zu früher” Orgasmus, Schmerzen beim Sex wie bei Vaginismus oder Dyspareunie, aber auch “Störungen der Sexualptäferenz” wie Fetischismus. Darüber hinaus gibt es auch Verbindungen zwischen anderen psychischen Erkrankungen und Sexualität, die in einer Psychotherapie beleuchtet werden können. Eine Depression oder Angststörung etwa können auch sexuelle Schwierigkeiten mit sich bringen. Sexuelle Herausforderungen können emotional sehr stark belasten und zu anderen psychischen Störungen beitragen. All dies können wir in der Probatorik genauer klären.

 

 

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Kann Paartherapie vom Kostenerstattungsverfahren übernommen werden?

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Leider nein. Eine Paartherapie wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und muss selbst gezahlt werden.

Hast du noch Fragen? Schreib mir gerne eine Nachricht – ich freue mich auf dich! Gern können wir uns via kostenfreiem 20-minütigem Videocall kennenlernen.

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