Mit Kostenerstattungsverfahren
zur Therapie
Du bist gesetzlich versichert und möchtest eine Psychotherapie beginnen?
Mit dem Kostenerstattungsverfahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten deiner Therapie. Im Prinzip ist es ganz einfach: Du stellst einen Antrag für das Kostenerstattungsverfahren an die Krankenkasse. Und sobald die Krankenkasse zustimmt, kann’s losgehen mit der Therapie. Wie funktioniert das alles? Lass uns das gemeinsam und Schritt für Schritt angehen.
Warum brauchen wir überhaupt das Kostenerstattungsverfahren?
Kurz gesagt: Weil es sehr schwer ist, Psychotherapeut*innen mit freien Plätzen zu finden, die unkompliziert über deine gesetzliche Chipkarte abrechnen. Mit dem Kostenerstattungsverfahren kannst du eine Therapie bei Therapeut*innen in Privatpraxis machen. Approbierte Therapeut*innen “ohne Kassensitz” haben dieselbe Ausbildung absolviert und bieten daher dieselbe Therapie an wie Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Der einzige Unterschied ist die Art der Abrechnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen nämlich standardmäßig nur mit Psychotherapeut*innen mit Kassensitz ab. Die Zahl dieser “Kassensitze” ist begrenzt. Viele Therapeut*innen, die ambulant arbeiten möchten, eröffnen daher eine Privatpraxis, statt jahrelang auf einen Kassensitz zu warten. Kannst du nachweisen, dass dir keine zeitnahe Psychotherapie mit Kassensitz angeboten werden kann, ist die Therapie auch bei Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz möglich. Denn unzumutbare Wartezeiten gelten als Systemversagen. In diesem Fall ist es Kassenpatienten erlaubt, sich Behandlungsalternativen zu suchen.
Der Weg zum Kostenerstattungsverfahren ist im Grunde nicht allzu aufwändig, er erfordert aber die Initiative des Antragstellenden (du) sowie Geduld und Beharrlichkeit.
Kostenerstattungsverfahren und Online-Therapie
Gute Nachrichen: Auch Online-Therapie kann mit dem Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Dafür müssen allerdings die probatorischen Sitzungen in persona stattfinden. Für die ersten Kennenlerntermine müsstest du also in meine Berliner Praxis kommen. Danach können wir dann online weitermachen. Das ermöglicht dir, eine Psychotherapie zu machen, auch wenn du viel reist und viel unterwegs bist – oder wenn du lieber Therapie von deinem Zuhause aus machst.
Perfekt für Digital Nomads und Vielbeschäftigte!
Schnell zur Kostenerstattung
01.
Anruf bei Krankenkasse: Welche Unterlagen werden benötigt?
Tipp: Gleich mitteilen, dass schon Psychotherapeut*innen mit Kassensitz kontaktiert wurden.
02.
Absagenliste
8-10 Absagen von Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sammeln
03.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Formular PTV-11 mit Diagnose und Vermerk: Indikation Verhaltenstherapie & Dringlichkeit
04.
Terminservicestelle
Um Vermittlung einer Probatorik bitten und ggf. Absage dokumentieren
05.
Deine Anfrage an mich
06.
Erstgespräch und Probatorische Sitzungen
Zum Kennenlernen in meiner Praxis in Berlin
07.
Konsiliarbericht
Den holst du dir beim Hausarzt
08.
Alle gesammelten Unterlagen an Krankenkasse schicken
How To: Schritt für Schritt erklärt
Deine Anfrage bei mir
Hast du deine acht bis zehn Absagen sowie die Diagnose und PTV-11 in der Hand? Du hast bereits mit deiner Krankenkasse gesprochen? Dann kannst du nun einen Termin für ein kurzes kostenfreies Kennenlernen bei mir buchen. Im Gespräch schauen wir, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
FAQ zum Kostenerstattungsverfahren
Wer übernimmt den Kontakt mit meiner Krankenkasse?
Das Kostenerstattungsverfahren muss von Klient*innen beantragt werden (und nicht von den jeweiligen Therapeut*innen). Der Antrag erfordert daher deine Initiative. Fragen können wir aber gerne gemeinsam durchgehen – etwa in den probatorischen Sitzungen. Auch die Therapeutin oder der Therapeut reichen bei der Krankenkasse einige Unterlagen ein, um ihre Qualifikation zu belegen.
Meine Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt – was jetzt?
Bitte um eine Erklärung durch die zuständige sachbearbeitende Person und um die Erläuterung der gesetzlichen Grundlage. Ablehnungen beim ersten Versuch sind üblich. Häufig gibt es jedoch nach einem Widerspruch und weiterer Kommunikation gute Chancen auf die Übernahme.
Ich wohne nicht in Berlin. Können wir trotzdem zusammen arbeiten?
Ja. Für den Antrag für das Kostenerstattungsverfahren müssen die probatorischen Sitzungen allerdings in meiner Praxis in Berlin stattfinden. Du müsstest also für die Probatorik – mindestens 2 Sitzungen – nach Berlin kommen. Alle zukünftigen Sitzungen nach dem Antrag können wir dann auch online durchführen.
Kostenerstattung und Therapie in Englisch – geht das?
Ja – viele meiner Klient*innen sind Internationals und wir kommunizieren auf Englisch. Voraussetzung für das Kostenerstattungsverfahren ist aber eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung.
Kann eine Sexualtherapie über die Kostenerstattung durchgeführt werden?
Bei einer sexuellen Störung kann eine Verhaltenstherapie im Prinzip hilfreich sein. Es kommt auf den Einzelfall ab, inwieweit eine Störung gemäß ICD-10 vorliegt, die behandlungsbedürftig ist.
Im ICD-10 finden sich zum Beispiel “sexuelle Funktionsstörungen” wie Erektionsstörungen, ausbleibende Lubrikation bei der Frau, “zu später” oder “zu früher” Orgasmus, Schmerzen beim Sex wie bei Vaginismus oder Dyspareunie, aber auch “Störungen der Sexualptäferenz” wie Fetischismus.
Darüber hinaus gibt es auch Verbindungen zwischen anderen psychischen Erkrankungen und Sexualität, die in einer Psychotherapie beleuchtet werden können. Eine Depression oder Angststörung etwa können auch sexuelle Schwierigkeiten mit sich bringen. Sexuelle Herausforderungen können emotional sehr stark belasten und zu anderen psychischen Störungen beitragen. All dies können wir in der Probatorik genauer klären.
Kann Paartherapie vom Kostenerstattungsverfahren übernommen werden?
Leider nein. Eine Paartherapie wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und muss selbst gezahlt werden.